Personalvermittlung
Personalvermittler beschäftigen sich beruflich mit der professionellen Personalvermittlung. Bei der Personalvermittlung werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch einen Personalvermittler zusammengeführt. Ziel der Personalvermittlung ist es, einen Vertragsabschluss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen, wofür der Personalvermittler in der Regel vom Arbeitgeber eine Provision erhält. Auftraggeber kann aber auch ein Arbeitsuchender sein, der dann natürlich für die Provision des Personalvermittlers aufkommt. In der BRD ist die Personalvermittlung erst seit dem Jahr 1994 für alle Berufsgruppen erlaubt worden. Davor gab es allerdings bereits Ausnahmeregelungen, beispielsweise für die Personalvermittlung von Künstlern oder Führungskräften. Die Tätigkeit des Personalvermittlers ist aus rechtlicher Hinsicht eine Maklertätigkeit. Aus diesem Grund ist der Vertrag der Personalvermittlung vertragsrechtlich als Maklervertrag einzuordnen. Erlernt werden kann der Beruf in einer Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann. Fortbildungsqualifizierungen für Personalvermittler findet man bei diversen Industrie- und Handelskammern (IHK).
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